Seite wählen

Arbeitsbedingungen

Künstliche Beleuchtung mit hoher Intensität und/oder mit einem hohen Anteil des blauen Spektralbereiches führt zu einer Störung des zirkarden Systems und damit zu einer Störung des Schlafverhalten. Folgen sind erhöhte Müdigkeit, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite, erhöhtes Unfallrisiko, Erhöhung der psychischen Beanspruchung, depressive Störungen und kann Übergewicht fördern (1).
Eine Beleuchtung, die natürliches Tageslicht als Hauptbeleuchtung und Kunstlicht als Ergänzungsbeleuchtung vorsieht, reduziert diese Risken.
Merkmale für eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz:

  • Alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume müssen entsprechend ihrer Nutzung
    beleuchtet werden.
  • Für besondere Sehaufgaben (beispielsweise Qualitätskontrollen, Montagearbeiten usw.) sollte eine Beleuchtungsstärke von 500 bis 1000 Lux erreicht werden.
  • Störende Blendung sollte vermieden werden.
  • Planungsgrundlage zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 bzw., als Anerkannte der Technik, auch auf andere europäische Länder anzuwenden, die DIN EN 12464-1.

Künstliche Beleuchtung mit hoher Intensität und/oder mit einem hohen Anteil des blauen Spektralbereiches führt zu einer Störung des zirkarden Systems und damit zu einer Störung des Schlafverhalten. Folgen sind erhöhte Müdigkeit, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite, erhöhtes Unfallrisiko, Erhöhung der psychischen Beanspruchung, depressive Störungen und kann Übergewicht fördern (1).
Eine Beleuchtung, die natürliches Tageslicht als Hauptbeleuchtung und Kunstlicht als Ergänzungsbeleuchtung vorsieht, reduziert diese Risken.
Merkmale für eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz:

  • Alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Pausenräume müssen entsprechend ihrer Nutzung
    beleuchtet werden.
  • Für besondere Sehaufgaben (beispielsweise Qualitätskontrollen, Montagearbeiten usw.) sollte eine Beleuchtungsstärke von 500 bis 1000 Lux erreicht werden.
  • Störende Blendung sollte vermieden werden.
  • Planungsgrundlage zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 bzw., als Anerkannte der Technik, auch auf andere europäische Länder anzuwenden, die DIN EN 12464-1.